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   BVerwG, 12.11.1959 - II C 249.57   

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BVerwG, 12.11.1959 - II C 249.57 (https://dejure.org/1959,2851)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1959 - II C 249.57 (https://dejure.org/1959,2851)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1959 - II C 249.57 (https://dejure.org/1959,2851)
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  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1959 - II C 249.57
    Das Berufungsgericht hat mithin in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10) erkannt, daß § 7 G 131 nicht schon dann angewendet werden darf, wenn die enge Verbindung zum Nationalsozialismus für die Ernennung oder Beförderung eine conditio sine qua non war, daß die Anwendung dieser Vorschrift vielmehr nur dann zulässig ist, wenn die enge Verbindung zum Nationalsozialismus für die Ernennung oder Beförderung ausschlaggebend, also überwiegend wirksam war.

    Schließlich hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10; 3, 88) [BVerwG 13.01.1956 - II C 18/54]geprüft, ob der Kläger bis zum 8. Mai 1945 auch ohne Bevorzugung wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Inspektor und Oberinspektor geworden wäre.

  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1959 - II C 249.57
    Schließlich hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10; 3, 88) [BVerwG 13.01.1956 - II C 18/54]geprüft, ob der Kläger bis zum 8. Mai 1945 auch ohne Bevorzugung wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Inspektor und Oberinspektor geworden wäre.

    Die vom Berufungsgericht dafür angeführte Begründung, daß diese Vorschrift der Verwaltungsbehörde keinen Raum zu einer Ermessensanwendung lasse, entspricht jedoch der Rechtslage (BVerwGE 3, 88 [97/98]).

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1959 - II C 249.57
    Mit Recht hat das Berufungsgericht, wenn auch nur in der Hilfsbegründung, bei der Prüfung, ob die Beförderung des Klägers zum Oberinspektor "wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus" vorgenommen wurde, darauf hingewiesen, daß durch die überwiegend politisch bedingte Ernennung des Klägers zum Inspektor eine tatsächliche - widerlegbare - Vermutung für das Fortwirken der politischen Ernennungsmotive ausgelöst wurde (BVerwGE 3, 110).
  • BVerwG, 09.12.1955 - II C 206.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1959 - II C 249.57
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sei die Feststellung denkbar, daß die Ernennungsbehörde jemanden, der ursprünglich nicht in ein Beamtenverhältnis hätte übernommen werden dürfen, deswegen befördert habe, weil er im Laufe der Zeit - in der fehlerhaft erlangten Rechtsstellung - durch Fleiß, Tüchtigkeit oder Erfahrung die Befähigung zu einem höheren Amt erworben hatte, so daß bei der Beförderung die sachlichen Beweggründe das Übergewicht hätten erlangen können (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 9. Dezember 1955 - BVerwG II C 206.54 -).
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